Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung aus meinem Leistungsportfolio als virtuelle Assistentin und gelten als Dienstleistungsvertrag zwischen Rina | VA (im Folgenden „die VA“) und Kunde. Durch Buchung eines Stundenpakets oder eines Angebots akzeptierst du die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmst diesen zu.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Carina Reul
Rina | VA
Franz-Wallraff-Str. 98
52078 Aachen
E-Mail: info@rina-va.de

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der VA und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die VA ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die VA bedarf es nicht.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt dem Kunden von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Kunden tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags/Stundenpaketbuchung durch den Kunde und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Dies erfolgt schriftlich via E-Mail oder Post.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Auftragsschreiben via E-Mail beschrieben.

3.3 Die Vertragsannahme seitens des Auftragsnehmers erhalt der Kunde schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.

3.4 Das Auftragsschreiben wird vom Auftragnehmer gespeichert.

4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.

4.3 Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nach Fertigstellung und Ablauf nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung.

4.4 Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an kontakt@rina-va.de oder Post an die in den AGB angegebene Adresse) zu erfolgen.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden das für ihn passende Stundenpaket oder Angebot mit den nach seiner Einschätzung erforderlichen Arbeitsstunden zu wählen.

5.2 Der Kunde erwirbt ein einmaliges – vom Kunden zu bestimmendes – Stundenpaket, welches in einem individuellem Zeitraum (Gemeinsame Vorabsprache) ab Vertragsannahme vom Kunden dazu verwendet werden kann, um Arbeitsaufgaben zu delegieren. Im Rahmen der gebuchten Stundenanzahl können beliebig viele Arbeitsaufträge an den Auftragnehmer übermittelt werden.

5.3 Diese Arbeitsaufträge können via E-Mail, telefonisch oder über mit dem Kunden vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Kunde hat dem Assistenten bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.

5.4 Der Auftragnehmer wird den Kunden in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.

5.5 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.6 Der Auftragnehmer arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Kunden und der Kunde kann nicht über den Arbeitsort des virtuellen Assistenten (Auftragnehmer) bestimmen. Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Z.B.: Wenn für vom Kunden gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Kunden zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Taktung und Zeitaufzeichnung
6.1. Bei Stundenabrechnung erfolgt die Zeitabrechnung jeweils mittels 15-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 15 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 15 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.

6.2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.

6.3. Arbeitspausen werden dem Kunden nicht vom gebuchten Stundenkontingent abgebucht.

6.4. Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Das vom Kunden gewählte Angebot ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Rechnungsausstellung innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. 

Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
Gesonderte Zahlungsbedingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.

7.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.

7.3. Das vom Kunden gebuchte Stundenpaket wird seitens des Auftragnehmers nach Vertragsannahme freigeschalten.

8. Verschwiegenheit und Geheimhaltung
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.

8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. 

8.3. Der Kunde ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.

8.4. Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.

9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.3 Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. 

10 Gerichtsstand
10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

11 Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.

11.1 Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der VA nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die VA arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die VA beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die VA aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

11.2 Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde  die VA vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die VA dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

11.2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die VA treten der potentielle Kunde und die VA in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

11.2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die VA bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

11.2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der VA ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

11.2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

11.3 Arbeitszeit

11.3.1 Die Arbeitszeit umfasst neben der eigentlichen Tätigkeitsausführung auch alle Anfahrtswege, die zur Durchführung von Besprechungen, zur Erstellung von Fotos und Videos o.a. erforderlich sind.

11.3.2 Die Berechnung der Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen des Standorts von der VA und endet mit der Rückkehr an diesen Standort.

11.3.3 Die Anfahrtszeiten werden zum gleichen Stundensatz wie die reguläre Arbeitszeit abgerechnet.